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Barrierefreie Webseite: Was das BFSG ab Juni 2025 verlangt und was jeder Betrieb davon hat

· von Oliver Misch · Lesezeit etwa 3 Minuten

Freundlicher Roboter, das Maskottchen von webplusmedia aus Bonn
Ältere Frau mit Lesebrille bedient im Sessel ein Tablet mit großer Schrift und starkem Kontrast

Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft, kurz BFSG. Seitdem bekommen wir fast wöchentlich die Frage, ob die eigene Webseite jetzt umgebaut werden muss. Die ehrliche Antwort: für die meisten kleinen Betriebe nein, verpflichtend ist es nicht. Trotzdem lohnt es sich, und zwar aus Gründen, die mit dem Gesetz wenig zu tun haben.

Wer vom BFSG betroffen ist

Das Gesetz setzt eine EU-Richtlinie um und gilt für Produkte und Dienstleistungen, die Verbraucher nutzen: unter anderem Online-Shops, Buchungs- und Terminsysteme, Bankdienste, Telekommunikation, E-Books und Ticketverkauf. Entscheidend ist, ob auf der Webseite ein Vertrag mit Verbrauchern geschlossen werden kann. Ein Shop ja, ein Online-Terminkalender beim Friseur sehr wahrscheinlich ja, eine reine Informationsseite mit Kontaktformular nein.

Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz, allerdings nur bei Dienstleistungen, nicht bei Produkten. Wer also als Fünf-Personen-Betrieb Termine online vergibt, ist raus. Wer als Fünf-Personen-Betrieb einen Shop betreibt, nicht unbedingt. Im Zweifel hilft die Bundesfachstelle Barrierefreiheit mit einer Checkliste weiter, und bei größeren Shops sollte jemand mit juristischem Hintergrund draufschauen.

Was eine barrierefreie Webseite erfüllen muss

Technisch verweist das Gesetz auf die europäische Norm EN 301 549 und damit auf die WCAG 2.1 in der Stufe AA. Das klingt kompliziert, läuft aber auf eine überschaubare Liste hinaus:

  • Ausreichender Kontrast zwischen Text und Hintergrund, mindestens 4,5 zu 1 bei normalem Text
  • Alle Funktionen mit der Tastatur bedienbar, mit sichtbarem Fokus
  • Bilder mit Alternativtexten, Videos mit Untertiteln
  • Überschriften in logischer Reihenfolge, damit Vorlesesoftware die Struktur versteht
  • Formulare mit beschrifteten Feldern und verständlichen Fehlermeldungen
  • Text, der sich auf 200 Prozent vergrößern lässt, ohne dass etwas abgeschnitten wird
  • Keine Inhalte, die nur über Farbe erkennbar sind, kein blinkendes Zeug
  • Eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Seite, bei betroffenen Diensten Pflicht

Warum es sich auch ohne Pflicht lohnt

Mehr Menschen können die Seite nutzen

Rund ein Zehntel der Bevölkerung hat eine dauerhafte Einschränkung beim Sehen, Hören, Bewegen oder Verstehen. Dazu kommen die vorübergehenden: die gebrochene Hand, die Sonne auf dem Display, das laute Café ohne Kopfhörer, das Alter. Eine Seite mit gutem Kontrast und klarer Struktur ist für alle angenehmer, und für manche die einzige Möglichkeit, überhaupt anzufragen.

Google mag dasselbe

Fast alles, was Barrierefreiheit verlangt, hilft auch bei der Suchmaschine: saubere Überschriften, Alternativtexte, beschriftete Formulare, schnelle und schlanke Seiten. Google bewertet Seiten nicht direkt nach Barrierefreiheit, aber die Signale überschneiden sich so stark, dass eine barrierefreie Seite fast immer auch besser gefunden wird.

Weniger Abmahnrisiko später

Auch wer heute nicht betroffen ist, wird irgendwann einen Shop, ein Buchungssystem oder einen Kundenbereich einbauen. Wer die Seite jetzt sauber baut, muss dann nichts nachrüsten.

Die häufigsten Fehler, die wir sehen

Hellgrauer Text auf weißem Grund, weil es elegant aussieht. Platzhalter im Formular statt Beschriftungen, die verschwinden, sobald man tippt. Links, die nur „hier klicken“ heißen. Bilder ohne Beschreibung, dafür Texte als Bild eingebaut. Menüs, die nur mit der Maus aufgehen. Cookie-Banner, die man mit der Tastatur nicht schließen kann. Jeder dieser Punkte ist in einer Stunde behoben, wenn man ihn kennt.

So prüfen Sie Ihre Seite selbst

  1. Lighthouse in Chrome. Rechtsklick, „Untersuchen“, Reiter Lighthouse, Kategorie Barrierefreiheit. Das findet Kontrast, fehlende Alternativtexte und Formularfehler.
  2. Tastaturtest. Maus weglegen, mit der Tab-Taste durch die Seite gehen. Kommt man überall hin? Sieht man, wo man ist?
  3. Zoomtest. Mit Strg und Plus auf 200 Prozent vergrößern. Bleibt alles lesbar und bedienbar?
  4. Vorlesen lassen. Windows und macOS haben eingebaute Bildschirmleser. Fünf Minuten damit zeigen, wie sich die Seite für blinde Besucher anfühlt.

Was wir in Projekten machen

Seit einiger Zeit bauen wir jede Seite nach den WCAG-2.1-AA-Regeln, unabhängig davon, ob das Gesetz greift. Kontraste, Tastaturbedienung, Fokus-Stile, Alternativtexte und Formularbeschriftungen sind Teil jedes Projekts, keine Zusatzleistung. Bestehende Seiten prüfen wir mit automatischen Werkzeugen und einem manuellen Durchgang und liefern eine Liste, was zu tun wäre. Für betroffene Shops und Buchungssysteme schreiben wir die Erklärung zur Barrierefreiheit mit. Wie wir Webseiten insgesamt angehen, lesen Sie auf der Seite Webdesign aus Bonn.

Passend dazu: Barrierearmes Webdesign aus Bonn

Oliver Misch, Autor und Geschäftsführer bei webplusmedia

Über den Autor

Oliver Misch

Geschäftsführer der medienplus GmbH, Online-Marketing seit 2006

Oliver baut seit 2006 Webseiten und sorgt dafür, dass sie gefunden werden. Er führt webplusmedia in Bonn-Bad Godesberg, macht die Erstgespräche selbst und schreibt hier über das, was in Projekten mit Betrieben aus der Region wirklich passiert.

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